Münchener Justiz soll CSU-Politiker geschont haben

BERICHT Mangelnde Aufklärung der Machenschaften bei der BayernLB. Behörden weisen Vorwürfe zurück

MÜNCHEN taz | Die Justiz in München hat einen Bericht der Süddeutschen Zeitung zurückgewiesen, wonach ehemalige führende CSU-Politiker bei den Ermittlungen zur Bayerischen Landesbank geschont wurden. Sowohl die Staatsanwaltschaft als auch das Landgericht nannten den Bericht am Donnerstag unzutreffend.

Die BayernLB beschäftigt wegen des am Ende von einem Verlust in Höhe von 3,7 Milliarden Euro begleiteten Kaufs der österreichischen Hypo Alpe Adria (HGAA) seit Längerem die Justiz. Der Ex-BayernLB-Vorstand um den damaligen Chef Werner Schmidt soll die Kärntner Bank viel zu teuer gekauft haben.

Eine von der Staatsanwaltschaft erhobene Anklage gegen den Exvorstand ließ das Landgericht München I nur zum Teil zu. Vor allem den Hauptvorwurf, die HGAA sei für 550 Millionen Euro zu viel gekauft worden, wies das Gericht mit Hinweis auf einen unternehmerischen Ermessensspielraum zurück. Wie die SZ berichtete, stellte das Gericht in dem ausführlichen 81-seitigen Beschluss fest, die Staatsanwaltschaft habe den Verwaltungsrat und damit die CSU-Politiker wie etwa die damaligen Minister Erwin Huber, Günther Beckstein oder Kurt Faltlhauser geschont. In dem Beschluss heiße es, es sei „nicht nachzuvollziehen“, dass die Anklagebehörde gegen einzelne Vorstände, nicht aber gegen den Verwaltungsrat vorgegangen sei.

Gerichtssprecherin Margarete Nötzel sagte, die SZ habe den Beschluss falsch verstanden. Dieser sei nicht so zu lesen, dass hier eine Schonung des Verwaltungsrats gesehen werde. Die Kammer sei vielmehr der Auffassung, dass die Ermittlungen außer gegen den Verwaltungsrat auch gegen den Vorstand hätten eingestellt werden müssen, weil keine strafrechtlich relevanten Fehler gemacht worden seien. Dies sei der Streitpunkt zwischen Gericht und Anklage.