VERFASSUNGSBESCHWERDE
: Zweitwohnsteuer weiter zulässig

KARLSRUHE | Das Bundesverfassungsgericht hat keine Bedenken gegen die Zweitwohnungssteuer: Es hat die Verfassungsbeschwerden eines Polizeibeamten aus Bayern sowie eines Studenten aus Aachen nicht zur Entscheidung angenommen. Aus Sicht der Karlsruher Richter verstößt die Zweitwohnungssteuer nicht gegen die Grundrechte. Die Kläger hatten dagegen eine Ungleichbehandlung geltend gemacht. Dafür sahen die Richter keinen Anlass. Der allgemeine Gleichheitssatz werde durch die Steuer nicht verletzt. (dpa)