Rauchen kann den Wohnsitz gefährden

URTEIL Gericht bestätigt Kündigung wegen Qualmbelästigung

DÜSSELDORF dpa/afp/taz | Vorsicht, Raucher: Belästigt ein Mieter durch Zigarettenqualm seine Nachbarn, darf ihm die Wohnung fristlos gekündigt werden. Das hat das Amtsgericht Düsseldorf entschieden. Der Vermieter müsse es nicht dulden, wenn der Qualm im Treppenhaus zu einer „unzumutbaren und unerträglichen Geruchsbelästigung“ führe. Dadurch werde die Gesundheit der übrigen Mieter gefährdet. Offen blieb, was genau als Belästigung zu werten ist: Wegen eines Formfehlers bei der Verteidigung des 75-jährigen bekennenden Kettenrauchers Friedhelm Adolfs war das Gericht nicht in eine Beweisaufnahme eingetreten. Das Deutsche Krebsforschungszentrum begrüßte das Urteil als wichtiges Signal: „Rauchen in Mietwohnungen ist generell ein Problem, durch ein solches Urteil können Wohnungsnachbarn besser geschützt werden.“ LKW

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