Ermittlungen gegen Offiziere

KUNDUS-ANGRIFF Bundesanwaltschaft geht Verdacht auf Kriegsverbrechen nach. Früherer UN-Gesandter wirft Pakistan Sabotage von Taliban-Gesprächen vor

BERLIN rtr/taz | Die Bundesanwaltschaft hat im Fall des fatalen Luftangriffs von Kundus vom 4. September ein Ermittlungsverfahren gegen Bundeswehroberst Georg Klein und seinen damaligen Flugleitoffizier eingeleitet. Der Sprecher der Bundesanwaltschaft in Karlsruhe erklärte am Freitag, nur ein Ermittlungsverfahren biete die Möglichkeit, Zeugen zu vernehmen und den Beteiligten rechtliches Gehör zu gewähren. Ermittelt wird wegen Verdachts des Verstoßes gegen das Völkerstrafgesetzbuch. Demnach begeht ein Kriegsverbrechen, wer bei einem Angriff die Tötung von Zivilisten in einem Ausmaß in Kauf nimmt, das in keinem Verhältnis zum erwarteten militärischen Vorteil steht. Beobachter gehen aber von einer Einstellung des Verfahrens aus.

In Berlin sah sich die Opposition in ihrer Kritik an Verteidigungsminister Karl-Theodor zu Guttenberg nach der Befragung des von ihm entlassenen früheren Bundeswehr-Generalinspekteurs Wolfgang Schneiderhan und des ebenfalls geschassten Staatssekretärs Peter Wichert im Kundus-Untersuchungsausschuss des Bundestags bestätigt. Guttenberg wird vorgeworfen, die Schuld an ungedeckten Äußerungen zum Luftangriff abwälzen zu wollen. Bei dem von Klein angeforderten Angriff auf zwei von Taliban entführte Tanklaster waren auch zahlreiche Zivilisten getötet worden.

Der bis vor Kurzem amtierende UN-Sondergesandte für Afghanistan, der Norweger Kai Eide, warf Pakistan vor, mit der Festnahme von Talibanführern Gespräche zwischen den Vereinten Nationen und den Rebellen sabotiert zu haben. Pakistan wolle nur Gespräche unter seiner Kontrolle, so Eide. Pakistan wies die Vorwürfe zurück. HAN

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