Mehr Transparenz bei Versicherung

KARLSRUHE dpa ■ Das Bundesverfassungsgericht hat erneut mehr Verbraucherschutz für Lebensversicherungskunden angemahnt. In einem gestern veröffentlichten Beschluss machte das Gericht deutlich, dass Kapitallebensversicherungen gesetzlich transparenter gestaltet werden müssten. Zudem seien die Rückkaufwerte bei vorzeitiger Kündigung kundenfreundlicher zu berechnen. Damit bekräftigte das Gericht sein Grundsatzurteil vom Juli, in dem es für eine verbraucherfreundliche Neuregelung des Versicherungsrechts eine Frist bis Ende 2007 gesetzt hatte. (Az.: 1 BvR 1317/96 – Beschluss vom 15. Februar 2006)