Kannibalen-Film darf nicht in Kinos

KASSEL dpa ■ Kurz vor dem geplanten Kinostart des Kannibalen-Films „Rohtenburg“ hat das Frankfurter Oberlandesgericht die Vorführung des Horrorfilms in Deutschland verboten. Die Persönlichkeitsrechte des so genannten Kannibalen von Rotenburg wögen schwerer als die Kunst- und Filmfreiheit, entschied das Gericht gestern in Kassel. Der Hollywood-Streifen schildere das Privatleben und die blutige Tat des Kannibalen detailgetreu in reißerischer und bloßstellender Weise, befand das Gericht. Das sei ein schwerer und rechtswidriger Eingriff in die Persönlichkeitsrechte. Das Urteil ist unanfechtbar. Gerichtliche Verbote von Filmen sind in Deutschland äußerst selten. Obwohl der reale „Kannibale“ Armin Meiwes mit seiner Tat ein großes Medieninteresse hervorgerufen habe, bedeute dies nicht, dass er sich ohne Einwilligung zum Gegenstand eines Horrorfilms machen lassen müsse. Die Kunstfreiheit werde nicht schrankenlos gewährt.