Gleiche Wirkung, verschiedene Preise

Günstige Generika statt teure Originale: Eine Übersicht über die Preistreiber auf dem Arzneimittelmarkt

Mit einem Reformpaket versucht das Bundesgesundheitsministerium die Kosten für Medikamentenverschreibung zu reduzieren. Das Arzneimittelversorgung-Wirtschaftlichkeitsgesetz soll zum 1. April in Kraft treten. Allerdings wissen die Spitzenverbände der Krankenkassen und Ärzteschaft bisher noch nicht, wie sie die Neuerungen umsetzen sollen. Denn Medikamentenpreise entstehen auf verschiedenen Wegen.

Patentschutz

Der Arzneimittelmarkt teilt sich in zwei Bereiche: Patengeschützte und patentfreie Medikamente. Erstere sind kaum von dem Gesetz betroffen. Die Pharmakonzerne können patentierte Arzneien 20 Jahre lang exklusiv zu einem frei wählbaren Preis vermarkten. Nach dieser Phase ist das Originalpräparat patentfrei und wird zusammen Nachahmerprodukten in Wirkungsgruppen zusammengefasst. Die Krankenkassen legen für diese Gruppen Festpreise fest, die sie maximal für ein Medikament bezahlen – darüber hinausgehende Kosten trägt der Patient. Vor allem in diesem Bereich soll die Reform ihre Wirkung entfalten.

Scheininnovationen

Um auslaufende Patentarzneien vor dem Preiskampf mit Generika-Herstellern zu schützen, gelingt es forschenden Pharmakonzernen immer wieder, sich durch so genannte „Scheininnovationen“ der Festpreisregelung zu entziehen. 40 Prozent aller Arzneikosten entfallen derzeit auf patengeschützte Medikamente.

Dabei würde lediglich ein Drittel davon tatsächlich einen therapeutischen Zusatznutzen bieten, also mehr Wirkung oder weniger Nebenwirkung, wettert das Ministerium und will alle anderen daher in die Festpreisregelung aufnehmen.

Festpreise

In den Festpreisgruppen befinden sich in Zukunft also Analogpräparate, patentfreie Original- und nachgemachte Arzneien. Allesamt gleiche Wirkung, aber unterschiedlicher Preis. Bei den Statinen, die den Cholesterienspiegel absenken, kostet das günstigste Generikum beispielsweise 58 Euro während das Originalpräparat mit 116 Euro zu Buche schlägt. Ähnliches Bild bei den magenschmerzen hemmenden Protonenpumpen: Für 17 statt 29 Euro gibt es den gleichen Wirkstoff. Im Gegensatz zur Schweiz gibt es in der BRD jedoch keine Möglichkeit diese Preise öffentlich einzusehen. In einer der größten deutschen Wachstumsbranchen, in der Unternehmen wie zuletzt Bayer ein Rekordquartal nach dem anderen feiern, ist das zentrale Marktinstrument geradezu ein Staatsgeheimnis. Lediglich eine kostenpflichtige Datenbank versorgt Ärzte, Apotheker und Kassen alle zwei Wochen mit den aktuellen Preisen. Der Patient erhält sie lediglich auf Anfrage am Tresen.

Zuzahlungen

Dabei hängt bereits seit Anfang des Jahres die Rezeptgebühr nicht mehr von der Packungsgröße, sondern vom eigentlichen Arzneimittelpreis ab. Zehn Prozent zahlt der Patient nun pro Verschreibung dazu – mindestes fünf Euro, maximal zehn. Für Medikamente, die 30 Prozent günstiger als der Festpreis sind, könnte die Eigenbeteiligung laut Gesetz sogar komplett fallen. Welche Medikamente darunter fallen? Keiner weiß es. Zum Inkrafttreten des Gesetzes ändert sich jedenfalls erst einmal nichts. Hätte schließlich auch jeder für einen Scherz gehalten, wenn am 1. April die Zeitungen titeln: „Kassen erlassen Rezeptgebühr.“

RALF GÖTZE