Mais für den Balkon

Die Aktion „Bantam-Mais“ macht Lücken und Unklarheiten im Gentechnik-Gesetz deutlich

BERLIN taz ■ Über 50.000 Tüten mit Maissamen hat die „Interessengemeinschaft für gentechnikfreie Saatgutarbeit“ nach eigenen Angaben schon verschickt – an Hobbygärtner. „Wir sind sehr zufrieden“, sagt Saskia Dellwing von der Interessengemeinschaft. „Bantam-Mais“ heißt die Aktion, die seit Jahresanfang läuft: Möglichst viele Menschen sollen eigenen Mais anbauen – gentechnikfrei.

Laut Gesetz stehen jedem Maisbauer Informationen und Schutz zu, um den eigenen Maisbestand beispielsweise vor gentechnisch veränderten Pollen anderer Pflanzen zu bewahren.

Die Aktion „Bantam-Mais“ will auch die Informationspraxis des Gentechnikgesetzes sichtbar machen, das demnächst vom Bundesrat verabschiedet wird. „Durch den Neuentwurf werden allgemeine Informationen deutlich schwerer zu erhalten sein“, sagt Dellwing. Schon jetzt müsse ein „besonderes Interesse“ vom Auskunftssuchenden glaubhaft nachgewiesen werden. Jochen Heimberg, Sprecher des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit: „Der Antragsteller muss deutlich machen, dass er durch den Anbau gentechnisch veränderter Organismen beeinträchtigt wird.“

Nichts leichter als das: Das Gesetz sagt nichts über die Größe eines Maisfeldes aus. „Wir haben eben sehr kleine Felder, ein Trog oder ein Kübel genügt“, sagt Dellwing. Also hat jeder, der Mais anbaut, das Recht, zu erfahren, ob in seiner Umgebung Genpflanzen angebaut werden.

Nicht nur das macht sich die Aktion zunutze: Der verschickte Bantam-Mais ist sortenfest – sein Samen kann auch in der nächsten Saison wieder ausgesät werden, was bei anderen Maissorten nicht geht. Damit ist der Balkon-Bantam-Mais-Gärtner vor dem Gesetz auch Saatguthersteller. Wegen spezieller Richtlinien bringt ihm das noch mehr Schutz. Nach Angaben von „Bantam-Mais“ hat dies schon dazu geführt, dass gemeldete „Genfelder“ in Bayern und Brandenburg wieder abgemeldet wurden.

MIRJAM MEINHARDT

www.bantam-mais.de