Drei Jahre für Irving

Wiener Gericht verurteilt britischen Buchautor wegen Leugnung des Holocaust. Anwalt kündigt Berufung an

WIEN taz ■ Der britische Holocaust-Leugner David Irving ist am Montag von einem Wiener Geschworenengericht zu drei Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt worden. Damit ist die Strafe härter als erwartet ausgefallen. Richter Peter Liebetreu, der nach dem Schuldspruch der Geschworenen einen Strafrahmen von ein bis zehn Jahren zur Verfügung hatte, folgte da- mit weitgehend der Einschätzung des Staatsanwaltes, der Irvings zerknirschtes Abrücken von seiner Hitler-Apologie nicht als Ergebnis einer Läuterung, sondern als Lippenbekenntnis sah, das eine mildere Strafe erwirken sollte. Nur bei besonde- rer Gefährlichkeit können bis zu 20 Jahren verhängt werden.

Es sei „ein bloßes Tatsachengeständnis“ gewesen, so der Vorsitzende, und daher nicht als Milderungsgrund anzurechnen. Erschwerend sei hingegen die mehrfache Tatwiederholung gewesen. Der 67-jährige umstrittene britische Historiker hatte im Jahre 1989 in Vorträgen und Interviews gegen das österreichische Gesetz über das Verbot der NSDAP verstoßen und die Existenz von Gaskammern geleugnet. Verhaftet wurde er im vergangenen November in der Steiermark.

Irving selbst, der während des gesamten Verfahrens gefasst wirkte und in fast makellosem Deutsch antwortete, zeigte sich schockiert. Sein Anwalt Elmar Kresbach kündigte Berufung und eine Nichtigkeitsbeschwerde an. rld