Post AG verliert Vorteil

LIBERALISIERUNG Bundestag beschließt, auch die Billigkonkurrenz von der Umsatzsteuer zu befreien

BERLIN. afp | Das Privileg der Deutschen Post, von der Umsatzsteuer befreit zu sein, ist gefallen. Mit der Mehrheit von Union und FDP stimmte der Bundestag am späten Freitag einem Gesetzentwurf der Bundesregierung zu, nach dem künftig alle Postunternehmen von der Umsatzsteuer befreit werden können, die ein flächendeckendes Angebot haben, also einen Universaldienst anbieten. Grundsätzlich sind allerdings nur noch Briefe von Verbrauchern umsatzsteuerfrei, Geschäftspost nicht. „Die Koalition ignoriert die Notwendigkeit einer flächendeckenden Postinfrastruktur für die Grundversorgung aller Nutzer, also auch der Unternehmen, Behörden und gemeinnützigen Körperschaften“, erklärte die Berichterstatterin der SPD-Fraktion, Sabine Bätzing. Gemeinnützige Körperschaften wie Wohltätigkeitsorganisationen seien aber auf eine bundesweite Zustellung angewiesen und müssten nun mit Preissteigerungen rechnen. Um als Universaldienstleister zu gelten, muss die Post bislang im Jahres- und Bundesdurchschnitt 80 Prozent der Briefe binnen einem Werktag nach Aufgabe zustellen, 95 Prozent nach zwei Tagen.