Bundesrat billigt 40 Gesetze

LEGISLATIVE Abstimmungs-marathon in der Länderkammer

BERLIN afp | In seiner letzten Sitzung vor der Sommerpause hat der Bundesrat fast 40 Gesetze auf den Weg gebracht. So gelten jetzt für die Suche nach einem Endlager für Atommüll neue Regeln, die eine ergebnisoffene Suche in ganz Deutschland vorsehen. Kleinparteien können künftig schon mit einem Stimmanteil von 3 Prozent ins Europäische Parlament einziehen. Rückwirkend ab 2001 gilt die Gleichstellung von gleichgeschlechtlichen Lebenspartnern im Steuerrecht. Sie profitieren nun auch vom Ehegattensplitting.

Mütter in Notlagen können künftig ihr Kind unter einem Pseudonym zur Welt bringen. Im Alter von 16 Jahren soll es aber erfahren, wer seine Mutter ist. Die Verstümmelung weiblicher Genitalien kann künftig mit bis zu 15 Jahren Haft bestraft werden. Der Bundesrat billigte die Schaffung eines eigenen Strafrechtsparagrafen.

Die Flensburger Verkehrssünderdatei wird reformiert. Bisher gab es je nach Vergehen zwischen einem und sieben Punkten, künftig soll es je nach Schwere noch einen, zwei oder drei Punkte geben. Prozessieren wird teurer: Der Bundesrat billigte die Anhebung von Gerichtskosten, um die Kostendeckung der Justiz zu verbessern. Auch die Notarkosten steigen. Die Verbraucher sollen künftig besser vor Antibiotika in Fleisch geschützt werden. Tierhalter müssen den Einsatz von Antibiotika umfassender dokumentieren und teilweise auch verringern.

Die Bahn wird nicht stärker reguliert: Der Bundesrat ließ ein Gesetz durchfallen, nach dem die Gebühren, die die Bahn von ihren Konkurrenten für die Nutzung ihres Netzes erhebt, von der Bundesnetzagentur genehmigt werden sollten. Nun bleibt alles beim Alten.