Das Verbotsgesetz

Paragraf 3g des Gesetzes über das Verbot der NSDAP droht Personen, die „öffentlich auf eine Weise, dass es vielen Menschen zugänglich ist … nationalsozialistische Verbrechen … leugnen, gröblich verharmlosen, gutheißen oder zu rechtfertigen suchen“ mit zwischen einem und 20 Jahren Haft.

2003 gab es 216 Anzeigen wegen Verstößen gegen das Verbotsgesetz, 2004 waren es 724. Angeklagt und verurteilt wurde allerdings nur ein Bruchteil: 2003 waren es 37, 2004 nur 29. Der Fall Irving, so berichtet das Justizministerium, sei nicht außergewöhnlich. Nur die Bekanntheit des Beschuldigten hebe ihn über andere Holocaust-Leugner hinaus. rld