Standards lassen auf sich warten

BÜROKRATIE „Zertifizierter Mediator“ lautet nach dem Mediationsgesetz die neue Bezeichnung für Konfliktvermittler. Benutzen darf sie trotzdem niemand

Im Gesetz ist festgeschrieben, dass ein zertifizierter Mediator eine Ausbildung absolviert haben und sich regelmäßig fortbilden muss. Welchen Standards das genügen muss, soll eine Verordnung klären – und die fehlt noch

Sie soll Standards garantieren, für Auftraggeber Klarheit schaffen und die Auswahl von Mediatoren vereinfachen: die gesetzlich geschützte Bezeichnung „zertifizierter Mediator“. Seit fast einem Jahr gibt es sie, mit dem seit Ende Juli 2012 geltenden Mediationsgesetz wurde sie eingeführt, doch so nennen darf sich bisher niemand. Denn: Im Gesetz ist festgeschrieben, dass ein zertifizierter Mediator eine Ausbildung absolviert haben und sich regelmäßig fortbilden muss. Das soll gewissen Standards genügen – doch welchen genau, steht nicht im Gesetz, sondern soll in einer Verordnung festgeschrieben werden. Und die fehlt noch.

Wann es die geben wird, ist noch völlig offen. „Wir können zum Zeitplan noch keine Angaben machen“, heißt es aus der Pressestelle des Bundesjustizministeriums. Unwahrscheinlich also, dass die Verordnung noch vor der Bundestagswahl in diesem September erlassen wird.

Die Berufsbezeichnung Mediator selbst ist ungeschützt, nennen kann sich so theoretisch jeder. „Gegen Anbieter, die gar keine entsprechende Ausbildung haben, könnte man als Mitbewerber wettbewerbsrechtlich vorgehen“, sagt Nicole Pluszyk von der Arbeitsgemeinschaft Mediation beim Deutschen Anwaltsverein. Praktisch ist es aber zur Zeit so, dass die verschiedenen Mediationsverbände, wie der Bundesverband Mediation und das Deutsche Forum Mediation, jeweils Qualitätsstandards für Ausbildungen und Ausbilder festlegen. In der Regel umfasst die Weiterbildung eine 200-stündige Fortbildung, einige Institutionen bieten vor allem für JuristInnen Kurse an, die kürzer sind und bisher 90 Stunden lang waren.

„Alle warten darauf, dass das Justizministerium die Verordnung erlässt“, sagt die Hamburger Mediatorin Anita von Hertel. Im Gesetzgebungsverfahren des Mediationsgesetzes hat der Bundestag schon kräftig Vorarbeit für das Bundesjustizministerium geleistet: In den Beschlussempfehlungen des Rechtsausschusses zu dem Gesetz steht sehr konkret, wie die Standards aussehen könnten, die ein „zertifizierter Mediator“ erfüllen muss. An ihrer Erarbeitung haben sich die wichtigsten Mediationsverbände beteiligt.

Mindestens 120 Stunden soll eine entsprechende Ausbildung umfassen. Wer jetzt schon Mediator ist, aber nur eine 90-stündige Weiterbildung durchlaufen hat, soll durch Fortbildungen und Praxisnachweise auch ein Zertifikat bekommen. Auch einen konkreten Lehrplan enthält die Empfehlung – in ihr steht etwa festgeschrieben, dass Rechtsfragen insgesamt 15 Prozent (18 Stunden) der Weiterbildung ausmachen sollen, genau so lang soll es um Gesprächsführung und Kommunikationstechniken gehen.

„Wir gehen davon aus, dass die Verordnung sich an den Empfehlungen des Rechtsausschusses orientieren wird“, sagt Pluszyk vom Anwaltsverein. Doch dran halten muss sich das Ministerium nicht. Entsprechend weich ist die Formulierung der Sprecherin des Ministeriums: Die Empfehlungen werden „in die Überlegungen bei der Ausarbeitung einer Rechtsverordnung einbezogen“.  DKU