Arbeitsgericht stoppt Entlassung im Hafen

BREMERHAVEN Gewerkschaftliche Garantielohnkasse wollte ohne Sozialauswahl entlassen

Gesamthafenbetriebsverein (GHB) heißt in Bremen der von SPD und Gewerkschaften unterstützte traditionsreiche Leiharbeiter-Verein für Hafenarbeiter, der den Hafenbetrieben das Risiko schwankender Auftragslagen abnimmt. Durch die große Krise an den Kajen ist diese „Garantielohnkasse“ selbst in die Krise geraten – die Rücklagen sind bald aufgebraucht. So kündigte der GHB seinerseits im Juni 2009 rund 200 Mitarbeiter, um für die restlichen 1.700 Arbeitskräfte den GHB zu retten.

Etliche Klagen gegen Kündigungen oder Änderungskündigungen, mit denen niedrigere Tarife durchgesetzt werden sollten, sind vor den Arbeitsgerichten anhängig. Die ersten zwölf Kläger haben am Dienstag Erfolg gehabt – die Kündigungen sind unwirksam. Die Mitarbeiter hatten geklagt, weil sie die Auswahl derer, die ihren Job verlieren sollten, als ungerecht empfanden. Langjährige Beschäftigte seien gegenüber jüngeren Kollegen benachteiligt worden. Die zwölf Betroffenen müssen entweder eine Abfindung erhalten oder wieder eingestellt werden.

Die Geschäftsführung des GHB kündigte an, das schriftliche Urteil prüfen und wahrscheinlich in die Berufung zu gehen. Der GHB steht unter dem Druck der Hafenbetriebe, die damit drohen, andere Leiharbeitsfirmen zu engagieren, wenn der GHB wie in alten Zeiten zum Beispiel noch 13,50 Euro pro Stunde für Fahrer zahle, die am Autoterminal in Bremerhaven arbeiten – Leiharbeitsfirmen in anderen norddeutschen Hafenstädten zahlen neun Euro oder weniger für dieselbe Arbeit. KAWE