Az 3550Js220983/05

Der Fall: Der 44-jährige Computer-Servicetechniker Armin Meiwes traf sich am 9. März 2001 in seinem Haus in Wüstefeld bei Kassel mit dem 43-jährigen Berliner Ingenieur Bernd-Jürgen B., dort kastrierte, schlachtete und verspeiste er ihn. Meiwes hatte B. im Internet kennen gelernt, in so genannten Kannibalismus-Foren hatte er nach einem Opfer gesucht.Die Anklage: Mord aus niedrigen Beweggründen zur Befriedigung des Geschlechtstriebs und Störung der Totenruhe. Die Verteidigung sieht nur die Straftat der Tötung auf Verlangen. Das Landgericht Kassel ließ vor zwei Jahren die Mordanklage fallen und verurteilte Meiwes zu achteinhalb Jahren Haft wegen Totschlags. Der Bundesgerichtshof rügte das Urteil und gab das Revisionsverfahren an die 21. Strafkammer in Frankfurt am Main.Das Strafmaß: „Lebenslänglich“ oder, nach dem Willen der Verteidigung, nur eine Haftstrafe von bis zu fünf Jahren. HP