Miethai & Co Übergabeprotokoll
: Sicherheit beim Auszug

Um Klarheit darüber zu schaffen, dass die Wohnung ordnungsgemäß übergeben wurde, ist es sinnvoll, dass sich Mieter und Vermieter sowohl beim Einzug als auch beim Auszug gemeinsam in der Wohnung treffen und ein Übergabeprotokoll anfertigen. Dadurch können spätere Streitigkeiten über das Vorhandensein von Schäden verhindert werden.

Ohne entsprechende Vereinbarung im Mietvertrag ist die Anfertigung eines Protokolls freiwillig. Niemand kann zur Unterschrift gezwungen werden. Aber Achtung – wer im Übergabeprotokoll unterschreibt, dass er bestimmte Reparaturen oder Streicharbeiten übernimmt, verpflichtet sich. Dies gilt auch dann, wenn ohne diese Unterschrift keine Verpflichtung bestanden hätte. Deshalb sollte das Protokoll vor der Unterschrift gründlich gelesen werden. Im Zweifel lieber nicht unterschreiben.

Das Protokoll sollte den Zustand der Wohnung so genau wie möglich beschreiben. Wenn das Einzugsprotokoll die Wohnung als mängelfrei beschreibt, kann sich der Mieter beim Auszug nicht darauf berufen, dass Mängel bereits beim Einzug vorhanden gewesen seien. Deshalb sollte beim Einzug die Funktionsfähigkeit der vermietereigenen Einbauten geprüft und beschrieben werden: Funktioniert der Herd? Ist ein Sprung im Waschbecken? Sind Löcher oder Rotweinflecke im Teppichboden? Wie viele Bohrlöcher sind in den Fliesen?

Bescheinigt der Vermieter im Auszugsprotokoll, dass die Wohnung mängelfrei ist, kann er später wegen doch vorhandener Schäden keine Ansprüche stellen (AG Münster, WuM 1989, S. 375; AG Münster, WuM 1990, S. 201). Ein Auszugsprotokoll, in dem die Wohnung als „vertragsgemäß zurückgegeben“ beschrieben wird, sollte also unterschrieben werden.

Es ist sinnvoll, bei Wohnungsübergabeterminen mit dem Vermieter Zeugen dabei zu haben. Diese können den Zustand der Wohnung mit betrachten und stehen bei Streitigkeiten hinterher zur Verfügung. Als Zeugen kommen alle Personen, die nicht Mietvertragsparteien sind, in Betracht. Mieter helfen Mietern bietet eine Begleitung bei Wohnungsübergaben an. Der Service kostet 38 Euro pro Stunde zuzüglich Fahrtkosten.

Christine Kiene ist Juristin bei Mieter helfen Mietern, Bartelsstr. 30, 20357 HH, ☎ 431 39 40, info@mhmhamburg.de, www.mhm-hamburg.de