Steuers Teilerfolg

Der Stasi-belastete Eiskunstlauftrainer könnte nach einem Richterspruch zu den Winterspielen fahren

Darf Ingo Steuer nach Turin reisen oder darf er das nicht? Die Frage ist nach der Entscheidung des Berliner Landgerichts am Montag weiterhin offen. Der Stasi-belastete Eiskunstlauftrainer hat zwar einen Teilerfolg erkämpft. Aber das Nationale Olympische Komitee will sich damit nicht abfinden. Nach der Entscheidung des Zivilgerichts darf Steuer bei den Winterspielen die Paarlauf-Vizeeuropameister Aljona Sawtschenko und Robin Szolkowy betreuen. Der Widerspruch des NOK wurde aus „formalrechtlichen“ Gründen abgewiesen und damit die von Steuer erwirkte einstweilige Verfügung bestätigt.

Das NOK hatte den 39-jährigen Steuer auf den Rat einer Stasi-Kommission nicht für die Spiele nominiert. Richter Wolfgang Krause bemängelte indes: „Ein rechtsstaatliches Verfahren des NOK ist nicht zu erkennen.“ Das Olympiakomitee will gegen die Entscheidung Rechtsmittel einlegen. „Wenn das Gericht formalrechtliche Gründe sieht, bin ich überzeugt, dass diese richtiggestellt werden können“, sagte Bernhard Schwank, Generalsekretär des NOK. Er könne die Entscheidung nicht nachvollziehen.

Steuers Anwälte hatten die Nichtnominierung als unverhältnismäßig hingestellt. Für die Athleten würde es eine Zumutung und Einschränkung ihrer Erfolgschancen bedeuten, wenn ihr Trainer Ingo Steuer sie nicht vor Ort betreuen dürfe.

Obwohl der Chemnitzer vor Gericht Recht bekommen hat, stehen die Stasi-Vorwürfe gegen ihn weiterhin im Raum. Seine Akte umfasst nach aktuellem Stand 210 Seiten mit 15 Treffberichten und zwei handschriftlichen Berichten. Der Sprecher der Birthler-Behörde, Christian Booß, erklärte, man könnte zu dem Schluss gelangen, dass es sich um einen eilfertigen und beflissenen Informellen Mitarbeiter gehandelt habe. Besonders alarmierend sei, dass Steuer auf Personen angesetzt worden war, die angeblich eine Republikflucht planten. CHRISTIAN MEYER