BUNDESGERICHTSHOF
: Mietmängel verjähren nicht

KARLSRUHE | Egal, wie lange Mängel schon bestehen, die Vermieter müssen sie beheben. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in einem Grundsatzurteil entschieden, dass ein entsprechender Anspruch von Mietern nicht verjährt. Der Vermieter sei verpflichtet, den Wohnraum in einem anstandslosen Zustand zu vermieten – dauernd. Wohnung oder Haus müssten während der gesamten Mietzeit in Ordnung sein. Der Mangel sei tagtäglich zu spüren, so dass der Anspruch immer wieder neu entstehe. (dpa)