KINDERPORNOGRAFIE
: Anschauen auch ohne Speichern strafbar

HAMBURG | Auch wenn Dateien mit kinderpornografischen Bildern und Videos nicht auf dem Computer gespeichert werden, ist allein das Anschauen im Internet strafbar. Das Oberlandesgericht Hamburg hob mit dieser Entscheidung ein Urteil des Amtsgerichts Hamburg-Harburg auf. Dieses hatte vor einem Jahr einen Mann freigesprochen, der 19 kinderpornografische Dateien angesehen hatte. Laut aktuellem Urteil ist es irrelevant, ob Videos und Bilder bewusst gespeichert oder nur flüchtig angeschaut werden. (apn)