Rechtsrocker vor Gericht

VOLKSVERHETZUNG

Rechtsrocksänger Daniel Giese ist sich sicher: Er ist unschuldig. Doch am Donnerstag steht er erneut vor Gericht. Dann beginnt sein Berufungsverfahren vor den Landgericht Osnabrück wegen des Songs „Döner Killer“. Der Rechtsbeistand von Giese hatte Berufung gegen die Verurteilung zu sieben Monaten Haft auf Bewährung beantragt.

Im vergangenen Oktober hatte das Amtsgericht Meppen den 43-jährigen Giese für schuldig befunden, mit dem Lied auf der CD „Adolf Hitler lebt“ sowie zwei weiteren Liedern Volksverhetzung begangen und die Billigung von Straftaten bewusst betrieben zu haben.

Die Brisanz des Songs liegt aber nicht allein in seinen menschenverachtenden Zeilen: „Neunmal hat er es jetzt schon getan. Bei allen Kebabs herrscht Angst und Schrecken. Der Döner bleibt im Halse stecken, denn er kommt gern spontan zu Besuch, am Dönerstand, denn neun sind nicht genug.“ Brisant ist vor allem der Zeitraum der Veröffentlichung durch den Szenestar mit dem Spitznamen „Gigi“. 2010 haben „Gigi und die Stadtmusikanten“ die CD herausgebracht – gut eineinhalb Jahre bevor die Neonazi-Terrorzelle NSU aufflog. Eine Anzeige der Vereinigung der Verfolgten des Naziregimes hatte zu dem Verfahren geführt.

Vor Gericht gab sich Giese damals sicher, da er der Rechtsanwältin Gisa Pahl den Text vorgelegt hatte und sie die Zeilen als „rechtlich einwandfrei“ einstuft hatte. Die Hamburger Anwältin, die seit Jahren Rechtsextreme vertritt, trat vor Gericht auch als Entlastungszeugin auf. Hermann Schütte, Direktor des Amtsgerichts führte prompt aus: „Nur wenn ein unabhängiger Anwalt den Text bewertet hätte, hätte es eine rechtliche Relevanz.“

In dem ebenso umstrittenen Lied „Bis nach Istanbul“, so die Staatsanwaltschaft, werde zudem eine Rückführung der in Deutschland lebenden Ausländer in Zusammenhang mit der Deportation der Juden im NS-Staat gebracht. Schütte sagte: „An der Eindeutigkeit des Songs ließ das Gericht keine Zweifel aufkommen.“ Am Donnerstagnachmittag beginnt die Berufungsverhandlung.  AS