Kündigung verboten

ARBEITSRECHT Lübecker Stadtwerke müssen einen umstrittenen Mitarbeiter weiter beschäftigen – aber nicht als Betriebsrat

Die Stadtwerke Lübeck dürfen ihren umstrittenen Betriebsratsvorsitzenden nicht fristlos entlassen. Das hat das Arbeitsgericht Lübeck am Dienstag entschieden. Die Stadtwerke hatten dem wegen seiner üppigen Bezahlung in die Schlagzeilen geratenen Mitarbeiter Spesenbetrug vorgeworfen und wollten ihm kündigen. Der Betriebsrat hatte das abgelehnt.

Der Amtsenthebung des Betriebsratsvorsitzenden hat das Gericht aber zugestimmt. Der Mann habe die Beförderung zum stellvertretenden Abteilungsleiter angenommen, obwohl er gewusst habe, dass sein Wohlverhalten erkauft werden sollte, hieß es. Damit habe er grob fahrlässig gegen das Betriebsverfassungsgesetz verstoßen.

Der vom Arbeitgeber angeführte Spesenbetrug rechtfertige dagegen keine außerordentliche Kündigung, sagte der Richter. Denn es habe in dem Unternehmen jahrelang keine einheitlichen Regeln für die Spesenabrechnung gegeben.

Der Anwalt des Betriebsratschefs zeigte sich enttäuscht. „Das Gericht scheint der Auffassung zu sein, dass die Verantwortung teilbar ist. Bei der Spesenabrechnung geht das Gericht davon aus, dass das Unternehmen sehr viel zugelassen hat. Bei der Stellenbesetzung dagegen bürdet das Gericht dem Betroffenen eine Selbstbeschränkung auf“, sagte er. Er vermute, dass sich das Landesarbeitsgericht in Kiel noch mit dem Fall befassen werde.

Die Stadtwerke haben das Gehalt des Betriebsratschefs inzwischen um 60 Prozent gekürzt. Seine Klage dagegen hatte das Gericht vorige Woche abgewiesen.  (dpa)