Robin Wood zahlt nicht

Wildplakatierung Im Streit um Strafgebühren gibt das Verwaltungsgericht Umweltschützern Recht

Seit fünf Jahren streitet sich der Umweltschutzverein Robin Wood mit dem Bezirksamt Hamburg-Nord um einen Aufkleber. 2008 kam der erste Gebührenbescheid wegen unerlaubter Sondernutzung öffentlicher Werbeflächen vom Zentralamt für Wildplakatierung. Der Vorstand von Robin Wood legte Widerspruch ein. Am Donnerstag wurde der Konflikt vor dem Hamburger Verwaltungsgericht verhandelt: Die Umweltorganisation muss keine Strafgebühr für Aufkleber zahlen. Zum einen sei der Verursacher nicht klar zuzuordnen, zum anderen könne dem Verein selbst keine gewerbliche Vorteilsnahme unterstellt werden.

Auf den nicht einmal postkartengroßen Aufklebern selbst gab es keinen Bezug zu Robin Wood. Zu lesen war lediglich: „Nein zum Kohlekraftwerk in Moorburg und anderswo“, der Termin der Demo von 2007 sowie ein Hinweis auf die Homepage „kohle-killt-klima.de“. Aufmerksam auf die Aufkleber wurde die„Zentralstelle Wildplakatierung“ aus dem Fachamt „Management des öffentlichen Raums“ durch einen Hinweis aus der Bevölkerung und fand die Regionalgruppe Hamburg-Lüneburg im Impressum der Seite. Die geforderte Strafgebühr rechtfertigte die Stadt damit, dass es ausreichend sei, wenn das Anbringen der Aufkleber Robin Wood in irgendeiner Weise zugute gekommen sei, etwa dadurch, dass mehr Leute zur Demonstration gegen das Kohlekraftwerk Moorburg gegangen seien.

Die Anwältin des Vereins, Ulrike Donat, argumentierte dagegen, dass die Demonstration von einem Bündnis mit anderen Regionalgruppen organisiert wurde. Vor allem aber müsse man zwischen gewerblicher Werbung und Meinungsäußerung unterscheiden. Das überzeugte das Gericht, das die Stadt aufforderte, den Kostenbescheid zurückzunehmen. Da diese das jedoch ablehnte, wird das Gericht nun ein Urteil sprechen müssen. Nadine Rösch