Kapitän ohne Schiff

ARBEITSGERICHT Der streitbare Ex-Kapitän der „Deutschland“ und die Reederei schließen einen Vergleich. Zurück darf er jedoch nicht

Im Prozess um die Entlassung des Kapitäns der „Deutschland“, Andreas Jungblut, vor dem Lübecker Arbeitsgericht haben beide Seiten am Dienstag einen Vergleich geschlossen. Die Reederei zahlt dem 60-Jährigen eine Abfindung von 170.000 Euro und noch ausstehendes Gehalt bis Ende Mai. Damit sei der Rechtsstreit erledigt, erklärten beide Seiten.

Jungblut zeigte sich erleichtert darüber, dass der Streit nun zu Ende sei. Er hatte gegen seinen ehemaligen Arbeitgeber geklagt, weil die Reederei ihn im vergangenen Oktober wegen illoyalen Verhaltens entlassen hatte. Zur Begründung hieß es, Jungblut habe Pläne zur Ausflaggung und zum Verkauf des ZDF-„Traumschiffes“ an die Presse verraten.

Diese Vorwürfe kamen nicht mehr zur Sprache, weil kurz zuvor der Vergleich zustande kam. Teil dieser Vereinbarung ist es, dass die wechselseitig erhobenen Vorwürfe nicht aufrechterhalten werden. Der Ex-Kapitän hatte der Reederei unter anderem vorgeworfen, sie habe nur einen Vorwand gesucht, um ihn los zu werden.

Ursprünglich hatte Jungblut mit der Klage seine Rückkehr auf die Brücke der „Deutschland“ erreichen wollen. Das sei nicht zu erreichen gewesen, sagte sein Anwalt Max Oberberg nach der Verhandlung: „Als Kapitän ist er leitender Angestellter, und wenn da in einem Kündigungsschutzverfahren der Arbeitgeber die Auflösung des Arbeitsverhältnisses gegen Zahlung einer Abfindung verlangt, muss das Gericht dies tun.“ Der jetzt geschlossene Vergleich tue beiden Seiten weh und deshalb sei es ein guter Vergleich, sagte er.  (dpa)