Rentenkürzung gegen EU-Recht

BERLIN epd ■ Die Kürzung von Rentenzahlungen für im Ausland lebende deutsche Rentner verstößt nach Auffassung des Berliner Sozialgerichtes gegen das Recht von EU-Bürgern auf Freizügigkeit. Deshalb seien zwei anhängige Verfahren zur Überprüfung dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) vorgelegt worden, so das Berliner Sozialgericht gestern (C-396/05 und C-419/05). Geklagt hatten zwei Frauen, die aus dem damaligen Sudetenland und Pommern stammen und deren Rentenzahlungen gekürzt wurden, weil sie zu ihren Kindern nach Belgien beziehungsweise Großbritannien gezogen sind. Die Rentenkürzung ist im deutschen Sozialgesetzbuch vorgeschrieben und sollte den Angaben zufolge verhindern, „dass die Renten von Vertriebenen und Spät-Aussiedlern ins Ausland exportiert werden“. Eine ähnliche Auffassung wie das Berliner Sozialgericht hatte im Jahr 2002 auch das Bundessozialgericht vertreten und ebenfalls den EuGH eingeschaltet.