vorgeschichte

Am 9. Januar wurde ein 12-jähriger Junge äthiopischer Herkunft aus einer Jugendwohngemeinschaft in Pömmelte bei Schönebeck von fünf Neonazis zwischen 14 und 19 Jahren verprügelt und gequält. Er erlitt ein Schädelhirntrauma, eine mehrfache Nasenbeinfraktur, Platzwunden, Hämatome am ganzen Körper. Gegen einen vorbestraften 19-Jährigen wurde Haftbefehl erlassen. Die Bundesanwaltschaft in Karlsruhe prüfte, die Ermittlungen zu übernehmen, teilte gestern aber ohne Angabe von Gründen mit, dass sie das nicht tut. Damit ist weiter die Staatsanwaltschaft Magdeburg zuständig. WAHN