ALKOHOLISIERTE AUTOFAHRER
: BGH: Blutprobe ohne Richterbeschluss

KARLSRUHE | Die Blutentnahme bei alkoholisierten Autofahrern nach dem geltenden Gesetz ist nach Ansicht des BGH-Präsidenten Klaus Tolksdorf kaum praktikabel. Er forderte den Gesetzgeber auf, die Vorschriften zu ändern. Eine Abschaffung des Richtervorbehalts wäre ein großer Verdienst. Der Eingriff in die Freiheitsrechte des Einzelnen sei relativ gering. Um verlässliche Werte zu erhalten, müsse die Blutprobe so schnell wie möglich genommen werden, so Tolksdorf. Jede Zeitverzögerung führe zum Verlust von Beweisen. (dpa)