DATENSCHUTZ Google ergänzt Suchbegriffe automatisch um häufig eingegebene Wörter. Das kann das Persönlichkeitsrecht verletzen, sagt der Bundesgerichtshof. Klagechancen von Betroffenen wie etwa Bettina Wulff sind nun deutlich gestiegen

KARLSRUHE dpa/taz | Der Internetkonzern Google muss auf Antrag von Betroffenen künftig automatische Suchvorschläge löschen, wenn sie die Persönlichkeitsrechte von Nutzern verletzen. Auch automatische Ergänzungen könnten die Rechte von Personen verletzen, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in einem am Dienstag verkündeten Grundsatzurteil.

Konkret gab der BGH einem Unternehmer recht, der den Internetkonzern Google verklagt hatte. Die Suchmaschine ergänzte seinen Namen automatisch um die Begriffe „Scientology“ und „Betrug“. Google erklärte, die Begründung des Urteils sei nicht nachvollziehbar. Google hat seit 2009 die Funktion der automatischen Vervollständigung (Autocomplete) in seine Suchmaschine integriert, auch Microsofts Suchmaschine Bing bietet diese Funktion. Sie soll den Nutzern unnötige Tipparbeit ersparen.

Das Urteil hat Auswirkungen auch auf die Klage der Frau des ehemaligen Bundespräsidenten gegen Google. Bei der Suche nach dem Namen Bettina Wulff waren automatisch die Begriffe „Rotlicht“ oder „Escort“ ergänzt worden. Dieser Prozess war wegen des erwarteten Urteils des Bundesgerichtshofs verschoben worden.