„STERNENKINDER“
: Neue Regelung zur Bestattung

BERLIN | Eltern von „Sternenkindern“ können diese künftig bestatten lassen. Eine entsprechende Änderung des Personenstandsrechts tritt am 15. Mai in Kraft. Demnach haben Eltern von Föten, die im frühen Entwicklungsstadium gestorben sind, die Möglichkeit, die Geburt beim Standesamt dokumentieren zu lassen und damit ihrem Kind offiziell eine Existenz zu geben. Erfasst werden der Name des Kindes, Geschlecht, Geburtsort und Geburtstag, sowie Angaben zu den Eltern und die Religionszugehörigkeit. (epd)