Gericht tritt Weser-Kurier-Chef zurück

SCHLECHTE PRESSE

Wenn der Vorstandsvorsitzende einer mittelgroßen Firma aufgrund eines drohenden Gerichtsbeschlusses seinen Hut nimmt, dann ist das für eine Lokalzeitung immer eine Geschichte.

Anders scheint der Fall zu liegen, wenn es sich um den Vorstandschef eines Zeitungsunternehmens handelt: Seit Donnerstagmittag ist der Vorstandsvorsitzende des Bremer Weser-Kurier-Gruppe, Ulrich Hackmack, von seinen Aufgaben freigestellt. Das war knapp: Am Freitag hätte das Hanseatische Oberlandesgericht ansonsten in einer einstweiligen Verfügung die Absetzung des Zeitungs-Chefs verkündet. Schon im Juli 2011 hatte dieselbe Kammer in einem Urteil erklärt, dass der Vorstandsvertrag Hackmacks nichtig sei.

Bis zum letzten Tag hat der Mann, dessen Familie die Hälfte der Gesellschafteranteile des Zeitungshauses besitzt, die drohende Absetzung verdrängt oder auf Rettung gehofft. In der Satzung der AG steht allerdings eindeutig, dass kein Mitglied eines der Familienstämme die Firma im Vorstand vertreten dürfe.

Nach dem Urteil von 2011 weigerte sich der Aufsichtsrat, Konsequenzen zu ziehen. Und die LeserInnen des Bremer Monopol-Blattes erfuhren bisher kein Wort von dem Streit der zerstrittenen Inhaber-Familien ihrer Zeitung. Die Journalisten seien frei, erklärte der Aufsichtsratsvorsitzende, der Anwalt Johannes Weberling, vor Gericht: Wenn keiner über diese Prozesse ihres Verlages berichten wolle, sei das ihre freie Entscheidung.  KAWE