Es bleibt ein Gefühl der Ohnmacht

Rentnerin stirbt nach Räumung

Von Torsten Landsberg

Die Frage nach der Verantwortung der Behörden am Tod von Rosemarie F. ist nachvollziehbar. Sie resultiert aus Fassungslosigkeit und Wut. Wenn etwas Fürchterliches geschieht, brauchen wir dafür Erklärungen. Ein Schuldiger würde die Sache erleichtern.

Dennoch ist etwa das Bündnis „Zwangsräumung verhindern“ zurückhaltend, der Tod der Rentnerin wird nicht politisiert, so naheliegend ein Zusammenhang zu ihrer Räumung kurz zuvor auch scheinen mag. Die Vermieterin hatte zeitgleich zur Kündigung den sozialpsychiatrischen Dienst verständigt – ein kaltherziges Vorgehen sieht anders aus. Das Sozialamt hatte mehrfach den Kontakt zu Rosemarie F. gesucht – vergeblich. Die Richter entschieden gemäß der Gesetze. Wer also trägt die Schuld am Geschehenen?

Im Fall von Rosemarie F. entschied die Bürokratie über das Schicksal, über tiefe Eingriffe in das Leben eines Menschen. Was bleibt, ist das unbehagliche Gefühl, dass ein Mensch inmitten unserer Gesellschaft untergeht.