KRANKE UND BEDÜRFTIGE ELTERN
: Gericht: Pflege gilt als Unterhalt

OLDENBURG | Pflegeleistungen für kranke und bedürftige Eltern können nach einer Entscheidung des OLG Oldenburg Unterhaltszahlungen ersetzen. Bei andauernder Pflege müsse ein Kind kein Geld mehr für den Unterhalt aufbringen. Im vorliegenden Fall ging es um eine erblindete und demente 95-Jährige, die in einem Seniorenheim wohnt. Deren Tochter sollte laut Sozialamt einen Teil der Kosten decken. Dies sah das OLG anders. Die Tochter betreue und versorge ihre Mutter täglich für mehrere Stunden. Dadurch erfülle sie umfassend die von ihr zu erwartende Unterhaltspflicht. (dpa)