ABFINDUNGEN
: Steuern sparen durch Aufteilung

MÜNCHEN | Bei einer betrieblichen Abfindung kann es sich steuerlich lohnen, den Betrag so aufzuteilen, dass ein Teilbetrag in einem Jahr und ein weiterer im darauffolgenden Jahr ausgezahlt wird. Solche Verabredungen seien rechtlich nicht zu beanstanden, stellte der Bundesfinanzhof gestern in München fest. Die einzelvertraglich getroffene Vereinbarung über die gesplittete Auszahlung sei auch dann möglich, wenn eine Betriebsvereinbarung nur eine Auszahlung des gesamten Betrages vorsieht (AZ: IX R 1/09). (epd)