Kein Cent für Geschenke

Heimbewohner haben keinen Anspruch auf Weihnachtsgeld. Das haben gestern mehrere Sozialgerichte in NRW entschieden. Arbeitsloseninitiativen fordern zu freiwilligen Zahlungen auf

VON GESA SCHÖLGENS

Die Sozialgerichte Duisburg, Gelsenkirchen und Düsseldorf haben in dieser Woche die Auszahlung der Weihnachtsbeihilfe für behinderte und pflegebedürftige Heimbewohner abgelehnt. Die Betroffenen müssen nun auf bis zu 35 Euro verzichten. Bei verschiedenen Sozialgerichten im Bundesland stehen noch rund sechzig Entscheidungen aus. Einige Behinderte haben Beschwerde eingelegt: Über einen Fall aus Gelsenkirchen will das Landessozialgericht in Essen heute entscheiden. „Allerdings wird es aufgrund des Eilverfahrens und der unterschiedlichen Fälle kein Grundsatzurteil über einen generellen Anspruch geben“, so eine Gerichtssprecherin.

Für ALG-II-Empfänger und Sozialhilfeempfänger in Heimen gibt es seit 2005 keinen Anspruch auf Weihnachtsbeihilfe mehr. Die Bundesländer handhaben die Auszahlung dennoch unterschiedlich: Neben NRW wird sie auch in Baden-Württemberg, Hessen und Oberbayern gestrichen. Einige Kommunen in Bayern zahlen freiwillig weiter. Wohlfahrtsverbände und Arbeitsloseninitiativen protestieren unterdessen gegen die Entscheidung. „Das ist eine Ungleichbehandlung, dass einige Länder zahlen, und andere nicht“, sagt Erwin Tälkers, Sprecher der Arbeiterwohlfahrt NRW. Die Streichung sei „herz- und stillos“: „Von ihrem geringen Taschengeld müssen die Bewohner alle Ausgaben des persönlichen Bedarfs decken – vom Friseurbesuch bis hin zu Kleidung“, so Tälkers. Das Extrageld sei eine kleine Hilfe, um etwa Geschenke zu bezahlen. Verbände und Arbeitsloseninitiativen fordern nun eine bundesweit einheitliche Regelung.

Die Arbeitsloseninitiative Tacheles in Wuppertal appelliert sogar an die Arbeitsagenturen, die Weihnachtsbeihilfe als freiwillige Leistung zu zahlen. Vorbild sei das bayrische Burghausen. In NRW macht bislang keine Stadt oder Kommune Gebrauch davon. „Mir ist davon nichts bekannt“, sagt Werner Marquis, Sprecher der Regionaldirektion der Arbeitsagentur. Auch die Landschaftsverbände (LV) sehen keinen Grund dazu: „Der Bedarf der Bewohner wird mit der monatlichen Pauschale abgedeckt“, so Frank Tafertshofer, Sprecher des LV Westfalen. Diese beträgt jedoch nur 345 Euro im Monat. Laut Sozialgesetz muss der gesamte Lebensbedarf von der monatlichen Pauschale gedeckt werden. Das Problem: Heimbewohner müssen ihren Pauschalbetrag an das Heim abgeben und erhalten monatlich nur ein Taschengeld von 90 Euro – deswegen können sie nichts zurücklegen. „Die Heimbewohner sind somit besonders schlimm dran“, so Harald Thomé von Tacheles.

Freiwillige Leistungen kämen nur für reiche Kommunen und Städte infrage, „laut Gesetz ist das hoch verschuldeten Haushalten verwehrt“, so Franz-Josef Mahr, stellvertretender Leiter des Aachener Sozialamts. Die Landschaftsverbände in NRW wollen nun die Entscheidung des Landessozialgerichts abwarten.