HEINSBERGER SEXUALTÄTER
: Familie klagt gegen Überwachung

AACHEN | Die Familie eines in Heinsberg lebenden Sexualtäters klagt dagegen, dass dieser rund um die Uhr von der Polizei überwacht wird. Laut deren Anwalt seien die gesetzlichen Voraussetzungen dafür nicht gegeben. Der 58-Jährige war nach seiner Haftentlassung bei der Familie seines Bruders untergekommen, die sich durch die ständige Überwachung schikaniert fühlt. Der Sexualtäter wird nach seiner Entlassung noch als gefährlich eingestuft, von einer nachträgliche Sicherungsverwahrung sah der BGH aber ab. (dpa)