neues jahr, neues recht
: Stichtag: 31. Dezember

Als eher klein, aber fein (oder gemein, je nach Betrachtung), muss man die Gesetzesänderungen einstufen, die zum 1. Januar oder 1. Februar 2006 größtenteils wirksam werden. Für große Entwürfe hatte die neue Bundesregierung naturgemäß noch keine Zeit. So dürfen wir uns denn auf das freuen, was sich im Laufe des Jahres 2006 aus der Umsetzung des Koalitionsvertrags herauskristallisieren wird.

Jetzt schon erwarten uns aber folgende Änderungen:

Bei den Lebensversicherungen und der Riester-Rente gibt es ab 1. 1. 2006 die von den EU-Richtlinien geforderte Gleichbehandlung von Mann und Frau – bei uns neudeutsch Unisex-Tarife genannt. Mit anderen Worten, Frauen zahlen ab Januar für gleiche Leistung die gleichen Beiträge. Für Männer bedeutet dies, bei Interesse noch schnell in den letzten Tagen des alten Jahres eine – für sie dann noch günstigere – Riester-Rente abzuschließen.

Ähnliches gilt auch bei vorzeitigen Beendigungen von Arbeitsverhältnissen mit Abfindungszahlungen. Diese – bisher mit einem Freibetrag zwischen 7.200 und 11.000 Euro begünstigt – müssen ab Januar voll versteuert werden. Um sich den Freibetrag zu retten, sollte die Vereinbarung über die Abfindung noch in diesem Jahr geschlossen werden, wegen des Vertrauensschutzes kann die Zahlung dann auch erst in 2006 erfolgen.

Und auch die Eigenheimzulage läuft zum 31. Dezember aus. Deshalb gilt: Nur wer noch bis zum 31. 12. mit dem Bau der Immobilie beginnt oder einen notariellen Kaufvertrag abschließt, behält den Anspruch, danach geht nichts mehr.

Wer sich dies als Privatperson im kommenden Jahr von einem Steuerberater erklären lassen will, kann dessen Rechnung nicht mehr beim Finanzamt einreichen. Steuerberaterkosten sind nur noch für nichtprivate Beratung absetzbar – also etwa für die Hilfe beim Ausfüllen der Anlage N. Außerdem gelten Steuerberaterkosten ab 2006 als Werbungskosten und wirken sich steuerlich erst aus, wenn die Werbungskostenpauschale ohnehin überschritten wird.

Ob es für Sex-Hotlines zu Einkommensrückgängen kommen wird, bleibt abzuwarten. Fakt ist, die 0190-Nummern und -Dialer fallen zum 1. Januar weg. Der Versuch der Beate Uhse New Media, dies kurzfristig doch noch gerichtlich zu verhindern, ist gescheitert. Jetzt muss die Branche umstellen auf die seit etwa drei Jahren eingeführten 0900-Nummern. Bei diesen gibt es kein festes Tarifschema, wie viel der Dienst im Einzelfall kostet, muss vor Beginn der Kostenpflicht angesagt werden und diese Tarifansage muss kostenlos sein. Außerdem müssen Verbindungen über eine 0900-Nummer automatisch nach einer Stunde getrennt werden. Zudem sollen sich die Betreiber derartiger Nummern zukünftig problemlos herausfinden lassen. Die Bundesnetzagentur (ehemals Regulierungsbehörde für Post und Telekommunikation,) hält dafür unter der Adresse http://bo2005.regtp.de/prg/srvcno/srvcno900.asp ein Abfrageformular bereit.

Ein wichtiger Termin ist der 1. 1. 2006 auch für eingetragene Lebenspartnerschaften, die vor dem 1. Januar 2005 begründet wurden. Diese haben das Wahlrecht, ob sie im Falle einer Aufhebung der Partnerschaft den Versorgungsausgleich durchführen lassen wollen oder nicht. Allerdings müssen die Lebenspartner bzw. -partnerinnen bis zum 31. Dezember 2005 gegenüber dem für ihren Wohnort zuständigen Amtsgericht erklärt haben, dass nach einer Aufhebung ihrer Lebenspartnerschaft der Versorgungsausgleich nach § 20 LPartG durchgeführt werden soll. Diese Erklärung ist von einem Notar zu beurkunden und von beiden LebenspartnerInnen gegenüber dem Amtsgericht abzugeben. Wird diese Frist versäumt, findet ein Versorgungsausgleich bei Aufhebung der Lebenspartnerschaft nicht statt.

Zu guter Letzt: Ab dem 1. 1. 2006 sind alle lebensmittelverarbeitenden Betriebe verpflichtet, Aufzeichnungen über Temperatur- und Qualitätskontrollen, Reinigungsmaßnahmen und Schulungen zu führen. Ob uns das vor weiteren Fleischskandalen schützt, bleibt abzuwarten. Aber wahrscheinlich wissen wir dann genauer, wer wann versagt hat. Waltraut Braker

Die Autorin ist Rechtsanwältin in Hamburg