DEUTSCHKURS GEFORDERT
: Kein Recht auf Entschädigung

KIEL | Ausländische Arbeitnehmer, die von ihrem Arbeitgeber zu einem Deutschkurs aufgefordert werden, um sich besser mit Mitarbeitern verständigen zu können, werden nicht in ihrer Würde verletzt oder wegen ihrer Herkunft diskriminiert. Sie haben deshalb keinen Anspruch auf eine Entschädigung. Das entschied das Landesarbeitsgericht in Kiel. Die Aufforderung zu einem Deutschkurs sei keine den Entschädigungsanspruch auslösende Belästigung gemäß Artikel 3 des Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetzes. (dpa)