Nicht vorbildlich

In der Methadonbehandlung Suchtkranker galt Hamburg stets als Vorreiter. Im Februar 1990 schlossen Ärzte, Krankenkassen und der damalige SPD-Senat den „Hamburger Methadon-Vertrag“. Danach haben die Kassen die medizinische Behandlung und die Medikamente bezahlt, der Senat die psychosoziale Betreuung. Das Modell galt als erfolgreich – wenn auch die Finanzierung 1996 durch die bundesweite „NUB-Richtlinie“ neu geregelt wurde. Der CDU-Senat verlangt nun von den Krankenkassen, die psychologische Hilfe für die Klienten zu finanzieren. Doch die weigern sich. Bleibt künftig nur der Weg zu niedergelassenen Therapeuten – und bei denen sind die oft unzuverlässigen Suchtkranken alles andere als beliebt. EE