Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

  • 6.1.2015

was fehlt ...

... das Veto des Standesbeamten

In den USA ist so gut wie jeder Name erlaubt – so gibt es Kinder mit den Namen Winnetou, Emily-Extra oder Cheese. Aber Moment – die ersten beiden Beispiele kommen aus der Bundesrepublik, nicht aus den USA. Und das, obwohl es in Deutschland eindeutige Richtlinien zur Vornamensgebung gibt, an die sich das Standesamt zu halten hat. Zum Beispiel, dass der Name das Kind nicht lächerlich machen darf. Lächerlich ist anscheinend subjektiv. Sonst wären Pepsi-Carola Krohns Eltern wohl kaum damit durchgekommen. Aber die 55-jährige sieht es gelassen: „Ich fühle mich sehr wohl als Pepsi-Carola, das ist ja auch was Besonderes.“ Ihre Freunde nennen sie Pepsi. „Meine Eltern haben mir nichts angetan. So bleibe ich zumindest im Gedächtnis.“ Im Jahr 1959 zahlte der Konzern Pepsi 10.000 Mark an ihre Eltern, damit sie ihre Tochter nach der Marke benannten. Bestechung war bei Pumuckl Heßlers Familie nicht nötig. Im Gegenteil: Um ihren Sohn Pumuckl nennen zu dürfen, zogen Marion und Manfred Heßler sogar vors Bundesverfassungsgericht. Und haben Recht bekommen. Trotzdem – allzu einfach lassen sich manche Namen immerhin nicht durchsetzen. (dpa/se)