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  • 2.4.2014

was fehlt ...

... die künstlerische Leistung

Der Schlagersänger Costa Cordalis muss keine Künstlersozialabgabe zahlen. Der Versuch der Künstlersozialkasse, ihn dazu zu zwingen, ist gerade höchstrichterlich abgewehrt worden. Cordalis' Familie hatte eine Firma gegründet, die die Auftritte von Costa sowie den erwachsenen Kindern Lucas und Angeliki vermarktet. Allerdings traten die drei ohne Honorar für die Firma auf, um die KSA zu sparen. Das Geld aus den Konzerten strich das Unternehmen ein, den Gewinn daraus bekamen die Gesellschafter, unter anderem die Kinder und Costa Cordalis' Ehefrau. Das Bundessozialgericht entschied nun, das Geld aus der Firma sei kein Entgelt für künstlerische Leistungen. Nicht entscheiden musste das Gericht, ob es sich bei den Konzerten des Cordalis-Clans selber um künstlerische Leistungen handelt. Das Ergebnis dieser Verhandlung hätte uns schon auch interessiert. (taz/dpa)