EU-Politik mit Nazi-Gesetz verglichen: Götzl erntet Kritik aus Brüssel

Der Präsident des Bayerischen Genossenschaftsverbandes hat die Bankenabwicklung durch die EU mit Nazi-Praktiken verglichen. Verbandssprecher verteidigt die Äußerungen.

Stephan Götzl, mit gespaltenem Verhältnis zu historischen Vergleichen. Bild: dpa

BRÜSSEL/MÜNCHEN dpa | Der Präsident des Bayerischen Genossenschaftsverbandes, Stephan Götzl, stößt mit brisanten Äußerungen zur europäischen Bankenunion auf scharfe Kritik aus Brüssel. Die EU-Kommission wirft Götzl vor, den Bankenabwicklungsmechanismus mit dem Ermächtigungsgesetz des Nazi-Regimes verglichen zu haben. „Die Europäische Kommission hat keinerlei Absicht, auf solche groben historischen Verkürzungen zu antworten und sich an einer wie auch immer gearteten Polemik dieser Art zu beteiligen“, erklärte die Kommission am Freitag.

Beim Verbandstag der bayerischen Genossen am Vortag in München hatte Götzl nach Angaben eines Verbandssprechers erklärt, man habe ein Problem damit, dass die EU-Kommission mit den von EU-Kommissar Michel Barnier vorgelegten Plänen „umfassend zur Bankenabwicklung ermächtigt“ wird. „In Deutschland haben wir mit Ermächtigungsgesetzen schlechte Erfahrungen gemacht“, ergänzte Götzl nach Angaben des Sprechers, der die Wortwahl verteidigte.

Seine Äußerungen habe Götzl durchaus bewusst gemacht, damit aber „keinerlei Hitler- oder Nazi-Vergleich gezogen“. „Uns ist es einfach wichtig, was passieren kann, wenn man sich über Verträge und Recht hinwegsetzt. Dazu gibt es einschlägige historische Erfahrungen“, sagte der Sprecher.

Dagegen erklärte die Kommission, Ziel des Vorschlags vom 10. Juli sei es, den europäischen Steuerzahler im Falle einer Bankenpleite zu schützen. „Der Vorschlag respektiert den Vertrag, die Souveränität und die Vorrechte eines jeden Mitgliedsstaates. Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament werden jetzt diesen Text gemäß ihrer Rolle diskutieren“, hieß es in der Mitteilung.

Darauf erwiderte der Bayerische Genossenschaftsverband: „Das Interesse der EU-Kommission, den Steuerzahler vor Bankenpleiten zu schützen, eint uns.“ Zentral sei aber, dass dabei nationale Systeme, Rechtsstrukturen und europäische Verträge berücksichtigt würden. „Und: Wir wollen vermeiden, dass durch Barniers Regulierungsvorschläge am Ende Volksbanken, Raiffeisenbanken und Sparkassen doppelt zahlen müssen.“

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