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  • 15.5.2013

was fehlt ...

... US-Asyl für Schwänzer

Die US-Justiz ist knallhart. Folgerichtig sieht das Berufungsgericht des Bundesstaates Ohios das Verhängen von Bußgeldern nicht als „Verfolgung“ an. Das bekam nun das Ehepaars Romeike samt seiner sechsköpfigen Brut zu spüren: Ihr Asylantrag wurde abgelehnt. Die bibeltreue Familie aus Baden-Württemberg wollte ihre Kinder daheim im Sinne des Herren unterrichten und hatte deswegen Ärger mit den hiesigen Behörden. Zu Recht, schließlich herrscht in Deutschland Schulpflicht! Der Besuch der Bildungsanstalt sollte mit der unmenschlichen Maßnahme des Bußgeldbescheides erzwungen werden. Das war zuviel. Die Romeikes wanderten aus. Und jetzt das. Da fällt man glatt vom Glauben ab. (pl, taz)