Neue Regeln für „vertrauliche Geburt“

BERLIN epd | Das Bundeskabinett hat eine neue Regelung für Schwangere beschlossen, die bei der Geburt ihres Kindes ihren Namen nicht preisgeben wollen. Der Gesetzentwurf zur sogenannten vertraulichen Geburt sieht vor, dass die Frauen nach der Geburt ihren Namen in einem Umschlag versiegeln lassen können. Nach 16 Jahren hat das Kind aber in der Regel das Recht, den Namen seiner Mutter zu erfahren. Kritiker befürchten, dass sich auch mit dem neuen Gesetz an den umstrittenen Babyklappen und der Praxis der anonymen Geburt nichts ändert.

Inland SEITE 7

Meinung + Diskussion SEITE 12