Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

  • 11.10.2012

was fehlt ...

... die Erklärung

Stellen Sie sich vor, sie wären der Chef der Sächsischen Staatskanzlei. Es ist Montag, der 1. Oktober 2012. Sie schlürfen gemütlich Ihren Kaffee, legen die Beine hoch, schlagen die Zeitung auf und haben null Bock, sich mit komplexen – zumal ungeklärten – Fragen wie „was ist Online-Journalismus?“ zu beschäftigen. Plötzlich liegt da diese Kleine Anfrage von Dirk Panter (SPD, Opposition) auf Ihrem Schreibtisch. Sie lesen darin, dass in der Öffentlichkeit darüber diskutiert wird, ob es Online-Journalismus tatsächlich gibt, und was ihn eigentlich ausmacht. Zu allem Überfluss erklärt Panter Ihnen dann noch, dass zur Klärung dieser Frage gesetzlicher Handlungsbedarf bestehe. Pah, Panter. Und pfff: Online-Journalismus. Also, was tun? Begriff googeln und (zumindest) die erstbeste Definition übernehmen? Nee, zu aufwändig. Fontane zitieren, frei nach dem Motto: „Ach Dirk, lass... das ist ein zu weites Feld“? Schon besser, wenngleich nicht besonders staatsmännisch. Also dann, ganz einfach ins rhetorische Waffenarsenal greifen, raus mit dem tautologischen Knüppel und wums: „Die sächsische Regierung versteht unter Online-Journalismus Online-Journalismus. Mit freundlichen Grüßen, Ihr Dr. Johannes Beermann“. Keine weiteren Fragen, euer Ehren. Falls doch, lesen Sie selbst. (taz/pn)