Bundesgerichtshof entscheidet: Post muss NPD-Blatt austragen

Die Deutsche Post hatte sich geweigert, die Publikation „Klartext“ der NPD zuzustellen. Der Bundeserichtshof entschied nun, dass sie das nicht darf.

Die Post darf sich nicht aussuchen, was sie zustellt. Bild: dapd

KARLSRUHE dapd | Die Deutsche Post muss Informationsmaterial der rechtsextremen NPD in Haushalte zustellen. Dies entschied der Bundesgerichtshof (BGH) am Donnerstag in Karlsruhe.

Das Landgericht Leipzig und das Oberlandesgericht Dresden hatten der Post recht gegeben, die die von der sächsischen NPD-Landtagsfraktion herausgegebene Publikation Klartext nicht zustellt. Auf die Revision der NPD-Fraktion in Sachsen muss nun der BGH in letzter Instanz entscheiden.

Über den Rechtsstreit zwischen der Deutschen Post und der sächsischen NPD-Landtagsfraktion war bereits am 28. Juni vor dem BGH in Karlsruhe verhandelt worden. Die Post beruft sich darauf, dass es sich beim Klartext um eine nicht adressierte Postwurfsendung handele, die folglich nicht als Zeitschrift zu bewerten sei. Nach einer EU-Richtlinie sei die Post nicht zu deren Verteilung verpflichtet. Die Landtagsfraktion könne sich auch nicht auf die Pressefreiheit berufen, dieses Grundrecht gelte für Verlage.

Der Vertreter der NPD hatte dagegen in der mündlichen Verhandlung auf das Postgesetz und das Diskriminierungsverbot hingewiesen, das die Post als marktbeherrschendes Unternehmen zur Beförderung von Zeitschriften verpflichte. Eine politische Bewertung stehe der Post nicht zu.

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