Zwei Ebenen

Der UKE-Strahlenskandal wurde 1993 bekannt: Zwischen 1986 und 1990 sollen in der radiologischen Abteilung unter Leitung von Professor Klaus-Henning Hübener Krebspatienten durch falsche Bestrahlung erhebliche Gesundheitsschäden davongetragen haben. Der Skandal hat die Justiz auf zwei Ebenen beschäftigt: Zunächst ermittelte die Staatsanwaltschaft in über 200 Fällen. Zur Anklage kam einzig der nun vor dem Landgericht verhandelte Fall. In allen anderen konnte laut Staatsanwaltschaft nicht eindeutig nachgewiesen werden, dass die Erkrankungen oder auch der Tod von Patienten auf fehlerhafte Bestrahlung zurückzuführen war. Gleichwohl sind über 100 Patienten zivilrechtlich entschädigt worden. Denn zivilrechtlich reicht der Nachweis, dass sie damals „fahrlässig“ falsch behandelt wurden. Die Versicherung Hübeners hat ihrerseits 1,5 Millionen Euro an das Uniklinikum gezahlt. EE