Polizei hatte unrecht

Recht Gericht stellt Verfahren gegen Zeitungsboten ein. Polizisten wollten sich rächen

Das Verfahren gegen den Zeitungslieferanten Ralf W., der nahezu zeitgleich an zwei verschiedenen Orten Ordnungswidrigkeiten begangen haben soll (taz berichtete), hat nach über einem halben Jahr ein Ende gefunden.

Nachdem W. im Dezember an die Öffentlichkeit gegangen und gegen zwei beteiligte Polizisten ein internes Ermittlungsverfahren eingeleitet worden war, bekam er jetzt den Beschluss des Bremer Amtsgerichts: Das Verfahren gegen ihn wird eingestellt.

W. ist regelmäßig nachts mit dem Auto in der Fußgängerzone an der Obernstraße unterwegs – als Lieferant darf er das. Das war den beiden Polizisten, die er im August 2012 dort traf, jedoch egal: sie verdonnerten ihn zu 20 Euro Verwarnungsgeld. W. legte Widerspruch ein – und bekam im Oktober erneut Post von der Bußgeldstelle. Diesmal soll er am gleichen August-Tag vier Minuten später unangeschnallt an der Dechanatstraße gesehen worden sein – von genau denselben Polizisten. Das wäre zeitlich unmöglich gewesen, abgesehen davon, dass W. auf seiner Tour gar keiner Anschnallpflicht unterliegt. Also legte er wieder Einspruch ein.

Kurz zuvor war der erste Vorwurf gegen ihn fallengelassen worden, „was die Vermutung nahelegt“, sagt er, „dass mir die Polizisten wegen meines erfolgreichen Widerspruchs einen reinwürgen wollten“. Das sah wohl auch die Bremer Polizei so, denn die leitete im Dezember ein internes Ermittlungsverfahren gegen die Beamten ein. Dort sagte W. als Zeuge aus, „und danach habe ich nichts mehr gehört“.

Nun wurden die Vorwürfe gegen ihn fallengelassen, aber: „Es wird davon abgesehen, die notwendigen Auslagen des Betroffenen der Staatskasse aufzuerlegen“, heißt es im Gerichtsbeschluss. „Nur gut“, sagt dazu Ralf W., „dass ich keinen Anwalt eingeschaltet habe – dann wäre die Sache für mich teurer geworden als die ungerechtfertigten Bußgelder, die man mir abknöpfen wollte.“  SCHN