Kommentar Kinderschutz: So oder so Fehler gemacht

Einiges ist schief gelaufen: Eigentlich gilt es als ausgeschlossen, Suchtabhängigen ein Pflegekind anzuvertrauen. Warum das doch geschah, muss geklärt werden.

Der Fall des toten Mädchens muss restlos aufgeklärt werden. Hier gibt es viele Fragen. Eigentlich gilt es als ausgeschlossen, Suchtabhängigen ein Pflegekind anzuvertrauen. Entweder die Jugendämter in Harburg und Mitte haben von dieser Abhängigkeit nichts gewusst. Dann müssen sie sich vorwerfen lassen, sie hätten sich zu wenig informiert.

Oder aber es wurde schon 2006 für das Enkelkind bewusst eine Ausnahme gemacht. Dafür kann durchaus etwas sprechen. Wenn Großeltern ihre Krankheit im Griff haben, kann die Unterbringung eines Kindes bei nahen Verwandten die sinnvollere Alternative zum Heim sein. Sie erfordert aber auch verschärfte Aufmerksamkeit. Dass Kinder mit Drogenersatzstoffen in Kontakt kommen, muss problematisiert und um alles in der Welt verhindert werden.

Der Vorfall sollte Anlass sein, nach strukturellen Fehlern zu suchen. Die Frage ist, wurde hier zu viel Verantwortung nach außen delegiert? Auf keinen Fall aber sollte man jetzt alle Pflegeeltern dieser Stadt diskreditieren. Sie leisten wichtige Arbeit. Und es gibt zu wenige von ihnen.

Der Vorfall zeigt, dass man bei der Familienhilfe keine Sparquoten verfügen darf. Ob für ein Kind die günstigere Pflegefamilie oder die teurere stationäre Unterbringung richtig ist, sollte allein aufgrund pädagogischer Kriterien entschieden werden.

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Jahrgang 1964, seit 1992 Redakteurin der taz am Standort Hamburg für Bildung und Soziales. Schwerpunkte Schulpolitik, Jugendhilfe, Familienpolitik und Alltagsthemen.

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