Mongols-Chef freigesprochen

ROCKERSZENE Mit einem Großaufgebot verhinderte die Polizei einen Rockerkrieg. Nun wurde der Mongols-Chef Ibrahim M. freigesprochen - es hatte keine Schlägerei gegeben

Das "Vereins"-Lokal der Hells Angels am Dobbenweg. Bild: kawe

Beifall brandete gestern im Saal 218 des Bremer Landgerichts auf, als der Richter Reinhard Wacker den Freispruch verkündete: Dem angeklagten Anführer des verbotenen kriminellen Rockerclubs Mongols, Ibrahim M., sei der angeklagte Landfriedensbruch nicht nachzuweisen, erklärte Wacker. Ein Dutzend der kurz geschorenen, im Dresscode offenbar von Piratengeschichten inspirierten Männer saßen mit mindestens ebenso vielen Polizeibeamten im Zuschauerraum.

Am Tatabend des 7. 5. 2011 hatten sich Mongols-Anhänger - nach Zeugenaussagen vielleicht elf - vor dem Lokal der konkurrierenden Hellss Angels, dem "Angels Place" am Dobbenweg aufgebaut. Durch lautes Männergeschrei wurden Anwohner aus dem Schlaf gerissen - und als sie aus dem Fenster sahen, war im Grunde schon alles vorbei. Ein Mann lag regungslos auf dem Rücken auf dem Gehweg.

Das war allerdings der Angeklagte Ibrahim M., der eine Platzwunde am Hinterkopf hatte. In aller Ausführlichkeit schilderte der Richter, dass in sieben Verhandlungstagen kein einziger Zeuge gefunden worden sei, der gesehen hatte, dass der Angeklagte gewalttätig gewesen sei oder auch nur auf andere aufrührerisch eingewirkt hätte. Lediglich "Gedränge" oder "Gerangel" sei beobachtet worden. Zudem könne bei rund elf Personen in einer vollkommen überschaubaren Situation nicht von einer "Menschenmenge" gesprochen werden, die aber zu den Tatbestandsmerkmalen des Paragrafen 125 des Strafgesetzbuches (Landfriedensbruch) gehöre. Deutlich erklärte der Richter auch sein Unverständnis darüber, dass die Staatsanwaltschaft in gleich drei Punkten den Tatbestand des Landfriedensbruchs angeklagt hatte, für keinen der Punkte aber harte Ermittlungsergebnisse hatte.

Was die Mongols in jener Nacht des 7. 5. vorgehabt hatten, war auch für das Gericht nicht nachvollziehbar. Ursprünglich wollten die Mongols ein eigenes Lokal "Bulldog" am Grünenweg einweihen, dies wurde aber von der Polizei verboten. Denn im nahen Musical-Theater war an dem Abend eine "Tattoo-Convention" angekündigt, bei der die Polizei überregionalen Besuch aus Hells-Angels-Kreisen erwartete. Eine Mongols-Gruppe hatte sich dann mit mehreren Fahrzeugen in der Duckwitzstraße gesammelt und war von dort aus Richtung Innenstadt losgefahren. Die Polizei hatte verschiedene der Mongols-Fahrzeuge gestoppt, um eine Konfrontation zu verhindern. In den Autos wurden Schlagringe, Baseballschläger und Messer sichergestellt.

Einzelne Wagen kamen durch, die fuhren allerdings nicht zum Musical-Theater, wo die Polizei sie erwartete, sondern zum Hells-Angels-Place am Dobbenweg. Dort waren die Mongols-Anhänger allerdings zahlenmäßig weit unterlegen und wurden schon nach wenigen Minuten in die Flucht geschlagen. Bremens Polizeipräsident Holger Münch erklärte später, es sei eindeutig gewesen, dass sich Mitglieder der Mongols auf Auseinandersetzungen vorbereitet hatten.

Innensenator Ulrich Mäurer hatte kurz darauf die Mongols verboten. Bisher haben deren Anwälte für ihre Klage gegen das Verbot keine Begründung formuliert - mit Verweis auf das Verfahren vor dem Landgericht.

Einmal zahlen
.

Fehler auf taz.de entdeckt?

Wir freuen uns über eine Mail an fehlerhinweis@taz.de!

Inhaltliches Feedback?

Gerne als Leser*innenkommentar unter dem Text auf taz.de oder über das Kontaktformular.

Bitte registrieren Sie sich und halten Sie sich an unsere Netiquette.

Haben Sie Probleme beim Kommentieren oder Registrieren?

Dann mailen Sie uns bitte an kommune@taz.de.