Schlager vor Gericht

Der Rechtsstreit zwischen Schlagersänger Jürgen Drews und einer Frau aus dem Ruhrgebiet hat ein Nachspiel. Wegen versuchten Prozessbetrugs muss sich die 53-Jährige aus Herne ab heute vor dem Bielefelder Amtsgericht verantworten. Sie hatte Drews vergeblich auf Tantiemen verklagt. Die Frau hatte behauptet, einen Liedtext von Drews selbst geschrieben zu haben. Bei dem Zivilstreit vor etwa eineinhalb Jahren hatte die Frau darauf beharrt, Drews 1986 bei einem Solinger Disco-Auftritt gegen eine Quittung drei Songtexte gegeben zu haben. Darunter sei auch ein Lied gewesen, mit dem Drews 1989 einen Hit landete. Schnell war der Verdacht im Raum, dass die Klägerin Drews‘ Quittung ergänzt hatte. Wer Drews sonstige Hits verbrochen hat, sollte demnächst ein Sondertribunal der UNO klären. PAN