KEINE HERZ-OP WEGEN SCHLECHTER DEUTSCHKENNTNISSE
: Karlsruhe hilft Patienten

KARLSRUHE | Ein Herzpatient, der wegen schlechter Deutschkenntnisse kein Spenderherz bekommen sollte, hat vor dem Bundesverfassungsgericht einen ersten rechtlichen Erfolg errungen: Die Richter sprachen dem aus dem Irak stammenden Kurden Prozesskostenhilfe zu. Es sei nicht auszuschließen, dass die Entscheidung eine Diskriminierung darstelle, heißt es in der Entscheidung. Die Klinik hatte argumentiert, ohne Deutschkenntnisse sei die Mitwirkung des Patienten nicht gesichert. Mittlerweile hat eine andere Klinik den 61-Jährigen auf die Warteliste genommen. (dpa)